Regionale Polizei

Stellungnahme zur Totalrevision des Gesetzes über die Kantonspolizei

In Gemeinden mit schwacher Bevölkerungsdichte (alle Oberwalliser Seitentäler und Berg-gemeinden) funktioniert die Polizeiarbeit im Rahmen der heutigen Gesetzgebung einwand-frei. Den Beweis dafür liefern die tiefen bis praktisch inexistenten Fallzahlen. Durch die Teil-revision des Gesetzes über die Kantonspolizei würde ein komplexes Organisationsgebilde geschaffen, welches mit enorm hohen Kosten für die Gemeinden verbunden wäre. Dies steht in keinem Verhältnis zur aktuellen Situation und den Bedürfnissen der Berggemeinden. Da-her lehnt das NOB die Bildung und Organisation eines kommunalen oder interkommunalen Polizeikorps nach den Vorgaben des vorliegenden Gesetzesentwurfs klar ab. Die zwei Bereiche „Berechnungsgrundlagen für die Bildung von Polizeikorps“ sowie „die Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei“ hat das NOB besonders geprüft.

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