Raumplanungsgesetz

Stellungnahme zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (2. Etappe mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative)

Das NOB bedauert im Zusammenhang mit dem neu vorgeschlagenen Art. 8c die im Jahr 2019 erfolgte bundesrätliche Ablehnung des durch den Grossrat des Kantons Wallis angenommenen Richtplan-Blatts "A.5 Maiensäss-, Weiler- und Erhaltungszonen", welcher eine geeignete Grundlage zur Handhabung der spezifischen Walliser Gegebenheiten in diesen Zonen gewesen wäre.

Dabei kritisiert das NOB, dass bis anhin keine Bereinigung nach Art. 12 RPG stattgefunden hat. Dies ist für die Oberwalliser Berggemeinden kein befriedigender Zustand, denn der Weiterbestand unserer wertvollen Kulturlandschaft ist direkt abhängig von der zeitgemässen Nutzung der darin vorhandenen landschaftsprägenden Bauten.

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