Gesetz Naturgefahren und Wasserbau

Stellungnahme zum Vorentwurf des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau

Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Erarbeitung ihrer Notfallplanung technisch. Gerade kleine Gemeinden verfügen meistens nicht über das nötige Wissen oder Ressourcen solch eine Planung fachgemäss zu erarbeiten und sind auf externe Hilfe angewiesen. In der Verordnung sollte klar geregelt sein, wann ein Fliessgewässer in das Inventar aufgenommen werden sollte und wann nicht. Zudem sollten die Konsequenzen einer Nicht-Aufnahme dargestellt werden. Der Kanton ist für die Rhone und den Genfersee zuständig und soll somit auch den Unterhalt übernehmen und diese Aufgabe nicht an die Gemeinden delegieren.

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