Vernehmlassung zur Totalrevision des Baugesetzes und der Bauverordnung

Ungünstiger Zeitpunkt der Totalrevision

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Totalrevision der Baugesetzgebung zu einem ungünstigen Zeitpunkt vorgenommen wird. Dies da die meisten Walliser Gemeinden sich inmitten einer Gesamtrevision der Nutzungsplanung befinden. Die meisten Vorprüfungsdossiers der genannten Gesamtrevisionen basieren demnach auf den heute rechtskräftigen Gesetzgebungen. Es ist deshalb nicht absehbar, welche Folgen (Aufwand, Kosten, usw.) das Inkrafttreten der Gesetzesänderungen für die Verfahren der Gesamtrevisionen nach sich zieht. In der Stellungnahme wird auf die wesentlichsten Änderungen, im Sinne von Erläuterungen, Bemerkungen und Änderungsvorschlägen, je Artikel eingegangen:

Zur Stellungnahme
 

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