Der Rebbau in den verschiedenen Regionen des Wallis unterliegt unterschiedlichen Bedingungen, wobei die topografischen und strukturellen Gegebenheiten dringend berücksichtigt werden müssen, um den Weinbau in allen Regionen des Wallis ins 21. Jahrhundert zu führen. Die gewünschten Änderungen/Ergänzungen der Berggemeinden beziehen sich auf die Verordnung über die Modernisierung und Aufwertung des Walliser Weinbaugebiets und finden sich in der Stellungnahme des NOB: