Regionale Polizei

Stellungnahme zur Totalrevision des Gesetzes über die Kantonspolizei

Die Berggemeinden im Oberwallis sind durch den randvermerkten Gesetzesentwurf direkt betroffen. Im Namen des Netzwerks Oberwalliser Berggemeinden (NOB), das seit Mai 2014 besteht und die Interessen von 44 Berggemeinden im Oberwallis vertritt, wollen wir mit die-ser Stellungnahme unsere Anliegen einbringen. Diese unterscheiden sich im Bereich öffent-liche Sicherheit von den Bedürfnissen der grossen Talgemeinden.

In Gemeinden mit schwacher Bevölkerungsdichte (alle Oberwalliser Seitentäler und Berg-gemeinden) funktioniert die Polizeiarbeit im Rahmen der heutigen Gesetzgebung einwand-frei. Den Beweis dafür liefern die tiefen bis praktisch inexistenten Fallzahlen. Durch die Teil-revision des Gesetzes über die Kantonspolizei würde ein komplexes Organisationsgebilde geschaffen, welches mit enorm hohen Kosten für die Gemeinden verbunden wäre. Dies steht in keinem Verhältnis zur aktuellen Situation und den Bedürfnissen der Berggemeinden. Da-her lehnt das NOB die Bildung und Organisation eines kommunalen oder interkommunalen Polizeikorps nach den Vorgaben des vorliegenden Gesetzesentwurfs klar ab. Die zwei Bereiche „Berechnungsgrundlagen für die Bildung von Polizeikorps“ sowie „die Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei“ hat das NOB besonders geprüft.

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