Artikel 28 des neuen Energiegesetzes erzwingt die Sanierung von Gebäuden mit schlechter energetischer Qualität, die älter als 40 Jahre alt sind. Obwohl energetische Sanierungen von Gebäudehüllen ein grosses Potenzial für Energieeinsparungen bergen, müssen Zwangsmassnahmen konsequent abgelehnt werden. Vielmehr muss die neue Gesetzgebung Anreize für klimafreundliches und nachhaltiges Verhalten bieten.
Weiter wird die Verpflichtung der Eigenstromerzeugung bei Neubauten und Gebäudeerweiterungen und die damit verbundene finanzielle Abstrafung bei Nichteinhalten der Bestimmung nicht unterstützt. Auch hier soll ein anreizorientierte Politik verfolgt werden. Die Eigenstromerzeugung, insbesondere mit Photovoltaikanlagen, steht zudem oftmals im Konflikt mit den Bestimmungen zur Aufrechterhaltung des Dorfbilds. Das neue Energiegesetz führt ausserdem zu einem bürokratischen Mehraufwand, und übt zusätzlichen Druck auf die personellen und finanziellen Ressourcen der Gemeinden und Privatpersonen aus.
Die Berggemeinden des Oberwallis erkennen die Wichtigkeit eines neuen Energiegesetzes. Es sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen notwendig, um die Energiewende voranzutreiben. Die Gesetzgebung beinhaltet generationengerechte Ansätze, die jedoch nicht bedingungslos unterstützt werden können. Zudem fehlt mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes der nationale Bezugsrahmen für eine kantonale Gesetzgebung.