Gesetzesvorentwurf über die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes

Mindereinahmen nicht auf Gemeinden abwälzen

Die vorgesehene Steuererleichterung hat hohe Mindereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden zur Folge. Es ist darauf zu achten, dass die mit der Steuererleichterung einhergehenden Mindereinahmen nicht auf die Gemeinden abgewälzt werden. Zum Inhalt des Gesetzesvorentwurf bezieht der Ausschuss des NOB keine Stellung.

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