Gesetz über den öffentlichen Verkehr

Stellungnahme zum Vorentwurf des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (GöV)

Gewisse Anpassungen im Vorentwurf sind zu begrüssen. Einige Punkte sind aus Sicht der Berggemeinden klar abzulehnen. Es findet eine Umverteilung zulasten der Berggemeinden und zugunsten der Zentren statt. Die fehlende Möglichkeit der Angebotsgestaltung durch die Gemeinden ist abzulehnen, zumal der Kanton die Kompetenz besitzt, Linien des Regionalverkehrs zu streichen. Die reine Fokussierung auf die Wirtschaftlichkeit führt zudem zu einer Benachteiligung der Berggemeinden, während städtische Zentren davon profitieren. Der Orts- bzw. Agglomerationsverkehr wird ausgebaut, während der Regionalverkehr zurückgebaut wird.

Bund und Kanton sind Besteller des öffentlichen Verkehrs. Das gegenwärtige Ausschreibungsverfahren muss angezweifelt werden, da durch die Konzessionsvergabe des Bundes an Transportunternehmen ein freier Marktzugang bzw. Wettbewerb verhindert wird. Zudem besitzt der Kanton die Kompetenz, das Angebot zu kürzen und Linien des Regionalverkehrs zu streichen, was insbesondere Berggemeinden betrifft. Es stellt sich die Frage, ob Bund und Kanton weiterhin alleinige Besteller des öffentlichen Verkehrs sein sollen.

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