Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Das NOB begrüsst die Anpassungen

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) wurde mehrmals angepasst. Der Grosse Rat hat zudem zwei Motionen angenommen, die Änderungen in der kantonalen Gesetzgebung (GABewG) erforderlich machen. Der Ausschuss des NOB befürwortet, dass das gesamte Wallis als BewG-Perimeter anerkannt wird, wobei den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt wird, bestimmte Gebiete von dieser Regelung auszunehmen. Diese Regelung unterstützt die touristische Entwicklung und erleichtert es Schweizer Bürgern, ihre Immobilien zu verkaufen, während die Sperrfrist für den Erwerb von Liegenschaften durch Ausländer bestehen bleibt.

Zur Stellungnahme
 

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