Der Entwurf der Raumplanungsverordnung ist in mehreren Punkten restriktiver als es der Rahmen des Raumplanungsgesetztes vorsieht oder als es die Absicht des Parlaments war. Solche zusätzlichen Einschränkungen sollten daher vermieden werden. Eine Verordnung sollte den Willen des Gesetzes klarstellen und nicht die im Gesetz vorgesehenen Handlungsspielräume einschränken.