Vernehmlassung über den Entwurf des Ausführungsgesetzes zum Strahlenschutzgesetz des Bundes (RadG)

Referenzwert wird in vielen Walliser Gemeinden überschritten

Die formale Struktur des RadG ist aus Sicht des NOB konsistent und sinnvoll. Jedoch soll im kantonalen Gesetz nur das geregelt werden, was im Strahlenschutzgesetz auf nationaler Stufe noch nicht geregelt ist. Ausserdem verweisen wir auf die Einhaltung der SIA-Norm 180, welche die Baufachleute bereits auf Massnahmen zum Umgang mit höherer Radonkonzentration hinweist. Diese und weitere Einwände lassen sich der Stellungnahme des NOB entnehmen. 

Zur Stellungnahme

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