Verfassung

Vernehmlassungsverfahren zu den vom Walliser Verfassungsrat verabschiedeten Grundsätzen

Am 4. März 2018 hat die Walliser Bevölkerung die Volksinitiative für eine Totalrevision der
Kantonsverfassung mit 72,8% Ja-Stimmen angenommen und mit 61,5% der abgegebenen Stimmen
beschlossen, die Arbeiten einem Verfassungsrat anzuvertrauen.

Die Wahl der 130 Mitglieder des Verfassungsrates fand am 25. November 2018 statt. Ab Juni 2019 haben die thematischen Kommissionen eine intensive Forschungs-, Diskussions- und Beratungsarbeit geleistet, um verfassungsrechtliche Grundsätze oder Artikel und einen vorläufigen Bericht zuhanden des Plenums des Verfassungsrates auszuarbeiten. Die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses, der zwischen November 2019 und Anfang Januar 2020 über eine digitale Plattform durchgeführt wurde, sowie anlässlich der Bürgerworkshops, die in verschiedenen Orten des Kantons organisiert wurden, wurden von den thematischen Kommissionen ebenfalls berücksichtigt und in ihr Projekt integriert. Zwischen September und November 2020 hat das Plenum des Verfassungsrates in mehreren Plenarsitzungen getagt, um die in den Vorberichten der thematischen Kommissionen enthaltenen Vorschläge zu prüfen. Diese Vorschläge waren Gegenstand von fast 700 Abstimmungen des Plenums in einem von der Coronavirus-Pandemie geprägten Kontext, der den Verfassungsrat
gezwungen hat, die Prüfung der Grundsätze von April auf September 2020 zu verschieben.

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