Teilrevision des Strassengesetzes

Konkrete Änderungsvorschläge

Die Teilrevision des Strassengesetzes sieht vornehmlich drei Änderungen vor: Eine neue Kostenaufteilung für den Bau und Unterhalt von Standplätzen für Fahrende, eine Vereinheitlichung der Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie neue Verteilkriterien für die Beteiligung an den Bau- und Unterhaltskosten.

Das NOB unterstützt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Finanzierung des Baus und Unterhalts von Standplätzen für Fahrende und erachtet die Verteilung der Kosten (70% Kanton / 30% Gemeinden) und die damit einhergehende Entlastung der Standortgemeinde als fair und begrüssenswert.

Die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden (70% Kanton / 30% Gemeinden) für den Neubau, die Korrektion und den Ausbau sowie den Unterhalt der Kantonsstrassen, neuerdings auch auf Innerortsstrecken, wird vom Netzwerk befürwortet.

Bei der Verteilung der Bau- und Unterhaltskosten zwischen den Gemeinden wünscht das NOB einige Anpassungen. Die Andersgewichtung der Kriterien durch die Teilrevision führt zu einer Senkung der Pro-Kopf-Belastung in den Berggemeinden. Dennoch sehen sich die Berggemeinden weiterhin mit einer überdurchschnittlich hohen Pro-Kopf-Belastung konfrontiert. Die Änderungsvorschläge und Begründungen finden Sie in der Stellungnahme.

Zur Stellungnahme

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