Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und Perspektive BAHN 2050

Parallelprojektierung verhindern

Im erläuternden Bericht wird aufgeführt, dass zeitgleich ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) 203 Grimselleitung durchgeführtwird – auf die gegenseitigen Abhängigkeiten der beiden Verfahren wird aber nicht hingewiesen.

Im parallel durchgeführten Mitwirkungsverfahren zum Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) 203 Innertkirchen –Ulrichen wird die Verkabelung der Grimselleitung zwischen Innertkirchen und Oberwald vorgeschlagen. Im Hinblick auf die Forderung der Bündelung von Übertragungsleitungen und Eisenbahnstrecken wird als gleichwertige alternative Variante eine multifunktionale Kabel-Bahn-Anlage aufgeführt. Diese soll zwingend realisiert werden, wenn bezüglich der Bahn die Vorbedingungen erfüllt sind.

Werden die Mittel zum Bau der Grimselbahn erst im nächsten Ausbauschritt im Jahr 2026 gesprochen, hat dies eine teure Parallelprojektierung für beide Varianten zur Folge, während zudem das Synergiepotenzial geschmälert wird. Durch die Sicherstellung der Finanzierung im Jahr 2023 können die Synergien jedoch genutzt und eine teure Doppelprojektierung umgangen werden. Durch die Sicherstellung der Finanzierung im Jahr 2023 können die Synergien jedoch genutzt und eine teure Doppelprojektierung umgangen werden.

Das NOB schlägt vor, die Botschaft des Bundesrates zum Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur wie beschrieben zu ergänzen.

Zur Stellungnahme

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