Fragezeichen beim Radongesetz

Laut Zahlen des Bundesamts für Gesundheit zählt die Radonexposition nach dem Rauchen als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. In diesem Frühjahr hat der Kanton einen Vorentwurf für ein kantonales Radongesetz (RadG) in Vernehmlassung geschickt. Das Netzwerk Oberwalliser Berggemeinden (NOB) hat die Gelegenheit genutzt und seine Sicht in einer Stellungnahme eingebracht. Grundsätzlich begrüsst es Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Das NOB beurteilt jedoch die Kriterien für die Festlegung der betroffenen Gemeinden als schwammig und ein Testobligatorium für Eigentümer in diesen Gemeinden als schwer umsetzbar. Der Grund: Messungen sind nur in der Heizperiode sinnvoll und dauern mindestens drei Monate. Das würde den Prozess eines Eigentumsübertrags erheblich in die Länge ziehen. Gleichzeitig weist das NOB auf die SIA Norm 180 hin, die bereits heute Ausführungen zum Radonschutz beinhaltet und Planern sowie Baufachleuten eine wichtige Grundlage bei Neubauten und Renovationen liefert. Das NOB regt an, dass der Kanton Fachleute und die Bevölkerung verstärkt zur Radonproblematik sensibilisiert. ​ 

Zu den Stellungnahmen
WB-Parteienforum (Artikel lesen)

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