Seit Jahren leidet der Walliser Weinbau unter einer sinkenden Rentabilität und steigenden Produktionsanforderungen. Das äussert sich etwa in einem alternden Pflanzenbestand, immer mehr aufgegebenen Rebbergen und einem zunehmenden Nachwuchsmangel. Ein Hindernis bei der Modernisierung des heimischen Weinbaus stellen vor allem die Strukturen der Rebberge dar – häufig sind sie extrem zerstückelt. Nun will der Kanton Abhilfe schaffen. Ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des kantonalen Gesetzes über die Landwirtschaft wurde durchgeführt. Auch der Vorstand des Netzwerks Oberwalliser Berggemeinden (NOB) hat die Unterlagen geprüft und seine Meinung in einer Stellungnahme formuliert. Er hält fest, dass der Rebbau in den verschiedenen Regionen des Wallis unterschiedlichen Bedingungen unterliegt, wobei die topografischen und strukturellen Gegebenheiten dringend berücksichtigt werden müssen. Nur so kann der Weinbau in allen Regionen des Wallis ins 21. Jahrhundert geführt werden. Das NOB betont zudem die Wichtigkeit, dass Projekte in enger Abstimmung mit den Rebbau-Gemeinden umgesetzt werden sollten. Hinsichtlich der Modernisierung und der Aufwertung des Weinbaugebiets unterstützt es die Bedingungen einer Agrarumweltanalyse – sofern die Finanzierung geregelt ist – und auch die Idee einer Parzellen-Börse. Parzellenaustausche sollten sich jedoch auf angrenzende Gemeinden beschränken. Bei der minimalen Betriebseinheit ist das Netzwerk der Meinung, dass diese 1000 Quadratmeter statt 1500 Quadratmeter umfassen sollte. Diese Grösse hat sich in den Oberwalliser Rebbergen rund um Visp als valabler Wert herausgestellt, der den lokalen Gegebenheiten und der Steilheit des Geländes Rechnung trägt.