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		<title>ältere | Netzwerk Oberwalliser Berggemeinden</title>
		<link>https://nob.swiss/?id=43</link>
		<description></description>
		<pubDate>Sat, 11 Apr 2026 18:28:23 +0200</pubDate>
		<category>Netzwerk Oberwalliser Berggemeinden</category>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/aeltere/gesetzesvorentwurf-ueber-die-teilrevision-des-kantonalen-steuergesetzes-111</link>
			<title>Gesetzesvorentwurf über die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes</title>
			<description>&lt;p&gt;Die vorgesehene Steuererleichterung hat hohe Mindereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden zur Folge. Es ist darauf zu achten, dass die mit der Steuererleichterung einhergehenden Mindereinahmen nicht auf die Gemeinden abgewälzt werden. Zum Inhalt des Gesetzesvorentwurf bezieht der Ausschuss des NOB keine Stellung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=b0&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 18 Nov 2022 00:00:00 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/aeltere/sachplan-uebertragungsleitungen-suel-203-grimselleitung-103</link>
			<title>Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) 203 Grimselleitung</title>
			<description>&lt;p&gt;Die Bedingungen zum Alternativkorridor für eine Bahninfrastruktur sind auf die Entscheidungsprozesse zur Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur ausgelegt. Dies führt dazu, dass die multifunktionale Kabel-Bahn-Anlage erst drei Jahre später als die Kabelvariante gebaut werden kann. Werden die Mittel zum Bau der Grimselbahn erst im Jahr 2026 gesprochen, hat dies eine teure Parallelprojektierung für beide Varianten zur Folge, während zudem das Synergiepotenzial geschmälert wird. Durch die Sicherstellung der Finanzierung im Jahr 2023 können die Synergien jedoch genutzt und eine teure Doppelprojektierung umgangen werden. Die unterschiedlichen Zeitpläne des Alternativkorridors mit Bahninfrastruktur sowie des Korridors der Hochspannungsleitung führen in den Standortgemeinden zudem zu einer Unsicherheit in der Planung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=9d&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 27 Jul 2022 00:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/aeltere/bahninfrastruktur-mit-aenderungen-an-den-bundesbeschluessen-und-perspektive-bahn-2050-102</link>
			<title>Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und Perspektive BAHN 2050</title>
			<description>&lt;p&gt;Im parallel durchgeführten Mitwirkungsverfahren zum Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) 203 Innertkirchen –Ulrichen wird die Verkabelung der Grimselleitung zwischen Innertkirchen und Oberwald vorgeschlagen. Im Hinblick auf die Forderung der Bündelung von Übertragungsleitungen und Eisenbahnstrecken wird als gleichwertige alternative Variante eine multifunktionale Kabel-Bahn-Anlage aufgeführt. Diese soll zwingend realisiert werden, wenn bezüglich der Bahn die Vorbedingungen erfüllt sind.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Werden die Mittel zum Bau der Grimselbahn erst im nächsten Ausbauschritt im Jahr 2026 gesprochen, hat dies eine teure Parallelprojektierung für beide Varianten zur Folge, während zudem das Synergiepotenzial geschmälert wird. Durch die Sicherstellung der Finanzierung im Jahr 2023 können die Synergien jedoch genutzt und eine teure Doppelprojektierung umgangen werden. Durch die Sicherstellung der Finanzierung im Jahr 2023 können die Synergien jedoch genutzt und eine teure Doppelprojektierung umgangen werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das NOB schlägt vor, die Botschaft des Bundesrates zum Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur wie beschrieben zu ergänzen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=9e&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 27 Jul 2022 00:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/aeltere/stellungnahme-zum-regierungsprogramm-2021-2025-112</link>
			<title>Stellungnahme zum Regierungsprogramm 2021-2025</title>
			<description>&lt;p&gt;Das Netzwerk Oberwalliser Berggemeinden (NOB) begrüsst die zukunftsgerichteten Leitlinien – gesamtheitlich betrachtet sind die Massnahmen im Interesse der Berggemeinden. Trotzdem möchte das NOB&amp;nbsp;die Gelegenheit nutzen und auf die&amp;nbsp;besonderen Interessen der Berggemeinden hinweisen. Die Ausführungen dazu finden Sie in der Stellungnahme.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=b1&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 30 Jun 2022 00:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/aeltere/teilrevision-des-strassengesetzes-84</link>
			<title>Teilrevision des Strassengesetzes</title>
			<description>&lt;p&gt;Das NOB unterstützt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Finanzierung des Baus und Unterhalts von Standplätzen für Fahrende und erachtet die Verteilung der Kosten (70% Kanton / 30% Gemeinden) und die damit einhergehende Entlastung der Standortgemeinde als fair und begrüssenswert.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden (70% Kanton / 30% Gemeinden) für den Neubau, die Korrektion und den Ausbau sowie den Unterhalt der Kantonsstrassen, neuerdings auch auf Innerortsstrecken, wird vom Netzwerk befürwortet.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Bei der Verteilung der Bau- und Unterhaltskosten zwischen den Gemeinden wünscht das NOB einige Anpassungen. Die Andersgewichtung der Kriterien durch die Teilrevision führt zu einer Senkung der Pro-Kopf-Belastung in den Berggemeinden. Dennoch sehen sich die Berggemeinden weiterhin mit einer überdurchschnittlich hohen Pro-Kopf-Belastung konfrontiert. Die Änderungsvorschläge und Begründungen finden Sie in der Stellungnahme.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=8e&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 14 Apr 2022 00:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/aeltere/mediation-in-verwaltungsangelegenheiten-81</link>
			<title>Mediation in Verwaltungsangelegenheiten</title>
			<description>&lt;p&gt;Das Netzwerk erachtet die Einrichtung einer Stelle für die Mediation in Verwaltungsangelegenheiten als überflüssig. Eine zusätzliche Stelle (Ombudsstelle) führt zu einer Aufblähung der Verwaltung. Die Bürgerinnen und Bürgern sollen sich jederzeit und unkompliziert an die Verwaltung wenden können, ohne zuerst eine Vermittlungsstelle kontaktieren zu müssen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=86&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 06 Apr 2022 00:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/aeltere/strengere-wolfspolitik-44</link>
			<title>Strengere Wolfspolitik</title>
			<description>&lt;p&gt;Die Berggemeinden sehen sich mit der Herausforderung ungenutzter und vergandeter Kulturflächen konfrontiert. Sie müssen ausserdem um die öffentliche Sicherheit bangen, aufgrund von Wölfen, die immer häufiger auch in Siedlungsflächen herumstreifen. Aus diesen Gründen empfiehlt das Netzwerk Berggemeinden Oberwallis (NOB), am 28. November 2021 für die Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere» zu stimmen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=50&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zum NOB-Beitrag im WB-Parteienforum vom 20. November 2021&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Mon, 22 Nov 2021 00:00:00 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/aeltere/neues-energiegesetz-42</link>
			<title>Neues Energiegesetz</title>
			<description>&lt;p&gt;Artikel 28 des neuen Energiegesetzes erzwingt die Sanierung von Gebäuden mit schlechter energetischer Qualität, die älter als 40 Jahre alt sind. Obwohl energetische Sanierungen von Gebäudehüllen ein grosses Potenzial für Energieeinsparungen bergen, müssen Zwangsmassnahmen konsequent abgelehnt werden. Vielmehr muss die neue Gesetzgebung Anreize für klimafreundliches und nachhaltiges Verhalten bieten.&lt;br /&gt;
Weiter wird die Verpflichtung der Eigenstromerzeugung bei Neubauten und Gebäudeerweiterungen und die damit verbundene finanzielle Abstrafung bei Nichteinhalten der Bestimmung nicht unterstützt. Auch hier soll ein anreizorientierte Politik verfolgt werden. Die Eigenstromerzeugung, insbesondere mit Photovoltaikanlagen, steht zudem oftmals im Konflikt mit den Bestimmungen zur Aufrechterhaltung des Dorfbilds. Das neue Energiegesetz führt ausserdem zu einem bürokratischen Mehraufwand, und übt zusätzlichen Druck auf die personellen und finanziellen Ressourcen der Gemeinden und Privatpersonen aus.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Berggemeinden des Oberwallis erkennen die Wichtigkeit eines neuen Energiegesetzes. Es sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen notwendig, um die Energiewende voranzutreiben. Die Gesetzgebung beinhaltet generationengerechte Ansätze, die jedoch nicht bedingungslos unterstützt werden können. Zudem fehlt mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes der nationale Bezugsrahmen für eine kantonale Gesetzgebung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=4c&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 02 Nov 2021 00:00:00 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/aeltere/raumplanungsgesetz-41</link>
			<title>Raumplanungsgesetz</title>
			<description>&lt;p&gt;Das NOB bedauert im Zusammenhang mit dem neu vorgeschlagenen Art. 8c die im Jahr 2019 erfolgte bundesrätliche Ablehnung des durch den Grossrat des Kantons Wallis angenommenen Richtplan-Blatts &amp;quot;A.5 Maiensäss-, Weiler- und Erhaltungszonen&amp;quot;, welcher eine geeignete Grundlage zur Handhabung der spezifischen Walliser Gegebenheiten in diesen Zonen gewesen wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei kritisiert das NOB, dass bis anhin keine Bereinigung nach Art. 12 RPG stattgefunden hat. Dies ist für die Oberwalliser Berggemeinden kein befriedigender Zustand, denn der Weiterbestand unserer wertvollen Kulturlandschaft ist direkt abhängig von der zeitgemässen Nutzung der darin vorhandenen landschaftsprägenden Bauten.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=4b&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 02 Nov 2021 00:00:00 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/aeltere/gesetz-ueber-den-oeffentlichen-verkehr-14</link>
			<title>Gesetz über den öffentlichen Verkehr</title>
			<description>&lt;p&gt;Gewisse Anpassungen im Vorentwurf sind zu begrüssen. Einige Punkte sind aus Sicht der Berggemeinden klar abzulehnen. Es findet eine Umverteilung zulasten der Berggemeinden und zugunsten der Zentren statt. Die fehlende Möglichkeit der Angebotsgestaltung durch die Gemeinden ist abzulehnen, zumal der Kanton die Kompetenz besitzt, Linien des Regionalverkehrs zu streichen. Die reine Fokussierung auf die Wirtschaftlichkeit führt zudem zu einer Benachteiligung der Berggemeinden, während städtische Zentren davon profitieren. Der Orts- bzw. Agglomerationsverkehr wird ausgebaut, während der Regionalverkehr zurückgebaut wird.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Bund und Kanton sind Besteller des öffentlichen Verkehrs. Das gegenwärtige Ausschreibungsverfahren muss angezweifelt werden, da durch die Konzessionsvergabe des Bundes an Transportunternehmen ein freier Marktzugang bzw. Wettbewerb verhindert wird. Zudem besitzt der Kanton die Kompetenz, das Angebot zu kürzen und Linien des Regionalverkehrs zu streichen, was insbesondere Berggemeinden betrifft. Es stellt sich die Frage, ob Bund und Kanton weiterhin alleinige Besteller des öffentlichen Verkehrs sein sollen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=3a&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 06 Jul 2021 00:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/aeltere/gesetz-naturgefahren-und-wasserbau-28</link>
			<title>Gesetz Naturgefahren und Wasserbau</title>
			<description>&lt;p&gt;Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Erarbeitung ihrer Notfallplanung technisch. Gerade kleine Gemeinden verfügen meistens nicht über das nötige Wissen oder Ressourcen solch eine Planung fachgemäss zu erarbeiten und sind auf externe Hilfe angewiesen.&amp;nbsp;In der Verordnung sollte klar geregelt sein, wann ein Fliessgewässer in das Inventar aufgenommen werden sollte und wann nicht. Zudem sollten die Konsequenzen einer Nicht-Aufnahme dargestellt werden.&amp;nbsp;Der Kanton ist für die Rhone und den Genfersee zuständig und soll somit auch den Unterhalt übernehmen und diese Aufgabe nicht an die Gemeinden delegieren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=2a&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 22 Jun 2021 00:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/aeltere/verfassung-27</link>
			<title>Verfassung</title>
			<description>&lt;p&gt;Die Wahl der 130 Mitglieder des Verfassungsrates fand am 25. November 2018 statt. Ab Juni 2019 haben die thematischen Kommissionen eine intensive Forschungs-, Diskussions- und Beratungsarbeit geleistet, um verfassungsrechtliche Grundsätze oder Artikel und einen vorläufigen Bericht zuhanden des Plenums des Verfassungsrates auszuarbeiten. Die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses, der zwischen November 2019 und Anfang Januar 2020 über eine digitale Plattform durchgeführt wurde, sowie anlässlich der Bürgerworkshops, die in verschiedenen Orten des Kantons organisiert wurden, wurden von den thematischen Kommissionen ebenfalls berücksichtigt und in ihr Projekt integriert. Zwischen September und November 2020 hat das Plenum des Verfassungsrates in mehreren Plenarsitzungen getagt, um die in den Vorberichten der thematischen Kommissionen enthaltenen Vorschläge zu prüfen. Diese Vorschläge waren Gegenstand von fast 700 Abstimmungen des Plenums in einem von der Coronavirus-Pandemie geprägten Kontext, der den Verfassungsrat&lt;br /&gt;
gezwungen hat, die Prüfung der Grundsätze von April auf September 2020 zu verschieben.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=2e&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 13 Jan 2021 00:00:00 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/aeltere/regionale-polizei-26</link>
			<title>Regionale Polizei</title>
			<description>&lt;p&gt;In Gemeinden mit schwacher Bevölkerungsdichte (alle Oberwalliser Seitentäler und Berg-gemeinden) funktioniert die Polizeiarbeit im Rahmen der heutigen Gesetzgebung einwand-frei. Den Beweis dafür liefern die tiefen bis praktisch inexistenten Fallzahlen. Durch die Teil-revision des Gesetzes über die Kantonspolizei würde ein komplexes Organisationsgebilde geschaffen, welches mit enorm hohen Kosten für die Gemeinden verbunden wäre. Dies steht in keinem Verhältnis zur aktuellen Situation und den Bedürfnissen der Berggemeinden. Da-her lehnt das NOB die Bildung und Organisation eines kommunalen oder interkommunalen Polizeikorps nach den Vorgaben des vorliegenden Gesetzesentwurfs klar ab.&amp;nbsp;Die zwei Bereiche „Berechnungsgrundlagen für die Bildung von Polizeikorps“ sowie „die Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei“ hat das NOB besonders geprüft.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=29&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2020 00:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
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