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		<title>2024 | Netzwerk Oberwalliser Berggemeinden</title>
		<link>https://nob.swiss/?id=41</link>
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		<pubDate>Sat, 11 Apr 2026 22:05:59 +0200</pubDate>
		<category>Netzwerk Oberwalliser Berggemeinden</category>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/2024/stellungnahme-zur-revision-der-raumplanungsverordnung-149</link>
			<title>Stellungnahme zur Revision der Raumplanungsverordnung</title>
			<description>&lt;p&gt;Der Entwurf der Raumplanungsverordnung ist in mehreren Punkten restriktiver als es der Rahmen des Raumplanungsgesetztes&amp;nbsp;vorsieht oder als es die Absicht des Parlaments war. Solche zusätzlichen Einschränkungen sollten daher vermieden werden. Eine Verordnung sollte den Willen des Gesetzes klarstellen und nicht die im Gesetz vorgesehenen Handlungsspielräume einschränken.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=11b&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur&amp;nbsp;Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Thu, 10 Oct 2024 00:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/2024/vernehmlassung-zur-revision-des-gesetzes-betreffend-die-anwendung-des-bundesgesetzes-ueber-den-erwerb-von-grundstuecken-durch-personen-im-ausland-146</link>
			<title>Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland</title>
			<description>&lt;p&gt;Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) wurde mehrmals angepasst. Der Grosse Rat hat zudem zwei Motionen angenommen, die Änderungen in der kantonalen Gesetzgebung (GABewG) erforderlich machen. Der Ausschuss des NOB befürwortet, dass das gesamte Wallis als BewG-Perimeter anerkannt wird, wobei den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt wird, bestimmte Gebiete von dieser Regelung auszunehmen. Diese Regelung unterstützt die touristische Entwicklung und erleichtert es Schweizer Bürgern, ihre Immobilien zu verkaufen, während die Sperrfrist für den Erwerb von Liegenschaften durch Ausländer bestehen bleibt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=103&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur&amp;nbsp;Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 27 Jun 2024 00:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/2024/vernehmlassung-zur-teilrevision-des-kantonalen-richtplans-142</link>
			<title>Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Richtplans</title>
			<description>&lt;p&gt;Der bestehende Richtplan ist bereits recht umfangreich und zum Teil nur schwer lesbar. Die Zielsetzung einer Revision müsste sein, durch eine Verschlankung der Koordinationsblätter die Handhabung durch die Behörden, insbesondere durch die eigentliche Zielgruppe, die Gemeinden, zu vereinfachen.&amp;nbsp;Die zur Vernehmlassung publizierten Koordinationsblätter werden allgemein umfangreicher und komplizierter. Eine Verschlankung und Konzentrierung auf das Wesentliche finden nicht statt.&amp;nbsp;Nachfolgend wird auf die wesentlichsten Änderungen, im Sinne von Erläuterungen, Bemerkungen und Änderungsvorschlägen, je Koordinationsblatt eingegangen:&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=fd&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur&amp;nbsp;Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Sat, 03 Feb 2024 00:00:00 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://nob.swiss/interessensvertretung/stellungnahmen/2024/vernehmlassung-zur-totalrevision-des-baugesetzes-und-der-bauverordnung-141</link>
			<title>Vernehmlassung zur Totalrevision des Baugesetzes und der Bauverordnung</title>
			<description>&lt;p&gt;Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Totalrevision der Baugesetzgebung zu einem ungünstigen Zeitpunkt vorgenommen wird. Dies da die meisten Walliser Gemeinden sich inmitten einer Gesamtrevision der Nutzungsplanung befinden. Die meisten Vorprüfungsdossiers der genannten Gesamtrevisionen basieren demnach auf den heute rechtskräftigen Gesetzgebungen. Es ist deshalb nicht absehbar, welche Folgen (Aufwand, Kosten, usw.) das Inkrafttreten der Gesetzesänderungen für die Verfahren der Gesamtrevisionen nach sich zieht. In der Stellungnahme wird auf die wesentlichsten Änderungen, im Sinne von Erläuterungen, Bemerkungen und Änderungsvorschlägen, je Artikel eingegangen:&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=21&amp;amp;resource_link_id=fc&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur&amp;nbsp;Stellungnahme&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Fri, 02 Feb 2024 00:00:00 +0100</pubDate>
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